Haus & Grund Gelnhausen e.V. stellt seinen Mitgliedern eine Fülle von Dienstleistungen rund um das Haus-, Grund- und Wohnungseigentum zur Verfügung, soweit ein Bezug zur eigenen Immobilie des Mitglieds besteht.
An erster Stelle steht die persönliche Rechtsberatung der Mitglieder - telefonisch oder nach Terminvereinbarung auf der Geschäftsstelle ‑ im Miet- und Wohnungseigentums- sowie Immobilienrecht.
Der Verein gibt auch Rat auf den folgenden Gebieten:
Architekten- und Baurecht
Familien- und Erbrecht
Grundstücksrecht
Handwerkerrecht
Kauf und Verkauf von Immobilien
Nachbarschaftsrecht
Pachtrecht
Steuerrecht
Versicherungsrecht
Haus & Grund Gelnhausen informiert regelmäßig seine Mitglieder per E-Mail mit den „Mitgliederinformationen“. Der Bezug des „Hauseigentümer-Magazins in Hessen“, das Haus & Grund Hessen herausgibt, ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Formulare, Informationsbroschüren und Informationsvordrucke sind in der Geschäftsstelle teils kostenfrei, teils kostenpflichtig erhältlich.
Der Verein hält in seiner Geschäftsstelle Mietverträge für Wohn- und Geschäftsräume sowie Garagen beziehungsweise Kfz-Stellplätze bereit. Hierfür ist ein gesondertes Entgelt zu entrichten.
Zudem bietet Haus & Grund Gelnhausen gegen ein gesondertes Serviceentgelt eine Fülle von zusätzlichen Leistungen zur Unterstützung seiner Mitglieder an, zum Beispiel bei
der Beschaffung einer Bonitätsauskunft
der Erstellung von Mietverträgen für Wohnräume
der Erstellung von Mietverträgen für gewerblich oder beruflich genutzte Räume
der Erstellung von Mietverträgen für Garagen und Kfz-Stellplätze
der Erstellung von Betriebskostenabrechnungen
bei der Formulierung von Mieterhöhungen und Kündigungen sowie
der Korrespondenz mit Mietern und deren Interessenvertretern, Behörden, Nachbarn u. a. Personen
den Entwurf von Vertragsänderungen und ergändender Vereinbarungen
Mitglieder, die eine zusätzliche Leistung in Anspruch nehmen wollen, können dem Verein vorab einen Auftrag erteilen, entweder per E-Mail, Brief oder Telefax. Wir nehmen sodann Kontakt mit Ihnen auf.
Die Höhe des Serviceentgelts für zusätzliche Leistungen entnehmen Sie unserer gesonderten Aufstellung über die Aufnahmegebühr, Mitgliedsbeiträge und Serviceentgelte.