Aktuelles
Hier finden Sie aktuelle Informationen über den Verein, Pressemitteilungen und Stellungnahmen. Außerdem finden Sie hier allgemeine Hinweise, die für Sie interessant sein könnten.
Mitgliederinformation 04 - 2025
02.04.2025
- Geschäftsstelle
Wir bitten um Beachtung, dass die Geschäftsstelle am Freitag 04.04.2025 geschlossen ist. Vorstand und Mitarbeiterinnen des Vereins nehmen am Landesverbandstag von Haus & Grund Hessen an diesem Tag in Wiesbaden teil.
Bitte bereits vormerken: Ebenso ist die Geschäftsstelle am Freitag 02.05.2025 geschlossen (Brückentag).
Im Monat April kann nur in dringenden Fällen eine Rechtsberatung nach Termin-vereinbarung stattfinden, da für eine Rechtsberatung Herr Rechtsanwalt Schäfer seit 01.04.2025 nicht mehr zur Verfügung steht und Frau Rechtsanwältin Große-Strangmann in den Osterferien ortsabwesend ist. - Jahreshauptversammlung 2025
Wir bedanken uns für den guten Besuch der Jahreshauptversammlung 2025 am 22.03.2025 in der Willi-Bechtold-Halle in Gelnhausen-Roth. Die Versammlung hat folgende einstimmigen Beschlüsse gefasst:- Nach Vorstellung des Kassenberichtes 2024 durch die Kassenprüferin Frau Vivian Kaiser wurde der Vorstand auf ihren Antrag für das Jahr 2024 entlastet.
- Zu Kassenprüfern für ein weiteres Jahr wurden die Kassenprüfer Frau Vivian Kaiser und Herr Udo Kamchen wiedergewählt. Zusätzlich wurde Herr Werner Farr zum Ersatzkassenprüfer gewählt.
- Der Vereinsvorsitzende Wolfgang Reese und der stellvertretende Vereinsvorsitzende Herr Klaus Klier wurden in offener Wahl, die vom Geschäftsführer des Landesverbandes Haus & Grund Hessen Herrn Ehrhardt durchgeführt wurde, für weitere drei Jahre in ihren Ämtern bestätigt. Die Vorstandsmitglieder Frau Kleinschmidt, Frau Sieber, Frau Jentsch, Herr Kaiser und Herr Marek wurden in offener Wahl, durchgeführt vom Vereinsvorsitzenden, für weitere drei Jahre in ihren Ämtern bestätigt. Auf Vorschlag des Vorstands wurde Frau Rechtsanwältin Verena Große-Strangmann neu in den Vorstand gewählt.
- Die Mitgliederversammlung hat ab 01.01.2026 neue Mitgliedsbeiträge in der Staffelung 100 Euro, 140 Euro und 180 Euro einstimmig beschlossen.
- Rechtsprechung
Mit Urteil vom 28.03.2025 – V ZR 185/23 – hat der BGH entschieden, dass es im Nachbarrecht der Bundesländer keine allgemeine Höhenbegrenzung für Hecken gibt, die unabhängig von den speziellen Regelungen des jeweiligen Landesnachbarrechts-gesetzes ist. Die Höhe einer Hecke ist grundsätzlich vom Geländeniveau des pflanzenden Eigentümers aus zu messen, wenn dessen Grundstück höher liegt als das des Nachbarn. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn das Geländeniveau künstlich erhöht wurde, um Abstandsvorschriften zu umgehen. Im entschiedenen Fall ging es um die Höhe einer Bambushecke in einer Höhe von ca. sechs Metern. Der Nachbar hatte das Zurückschneiden auf eine Höhe von drei Metern verlangt. Der BGH hat die Entscheidung der Vorgerichte aufgehoben und klargestellt, dass ein nachbarrechtlicher Anspruch auf Rückschnitt nach § 1004 Abs. 1 BGB besteht, wenn die Hecke die Grenzabstände nach den landesrechtlichen Vorschriften – hier § 39 Abs. 1 Hessisches Nachbarrechtsgesetz – überschreitet. Die zulässige Höhe der Hecke richtet sich also nach den speziellen Vorschriften des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes und nicht nach einer allgemeinen Höhenbegrenzung für Hecken. Grundstückseigentümer müssen daher weiterhin die landesrechtlichen Grenzabstände einhalten. Lassen Sie sich rechtzeitig beraten, wenn Ihr Nachbar hierzu Anlass gibt. - Expertentipp
Es steht zu befürchten, dass die Kommunen Gebühren und die Grundsteuer noch rückwirkend bis zum 30.06. dieses Jahres zum 01.01.2025 erhöhen. Wir empfehlen Ihnen, die Betriebskosten 2024 rechtzeitig abzurechnen und auf dieser Grundlage die Vorauszahlungen anzupassen.
Bleiben Sie auch weiterhin zuversichtlich und gesund.
Reese
1. Vorsitzender u. Geschäftsführer
Einladung zur Jahreshauptversammlung 2025
Haus & Grund Gelnhausen e.V. lädt seine Mitglieder und Interessierte zu seiner diesjährigen Jahreshauptversammlung ein, die am
Samstag, 22.03.2025, 15.00 Uhr in der Willi-Bechtold-Halle
63571 Gelnhausen – Roth, Leipziger Str. 56
stattfindet mit folgender Tagesordnung:
1. Begrüßung und Ehrung der Verstorbenen durch den Vereinsvorsitzenden
2. Grußworte
3. Verlesung der Niederschrift der Jahreshauptversammlung 2024 in Auszügen
4. Geschäftsbericht des Vorsitzenden und Geschäftsführers
5. Kassenbericht 2024 und Entlastung des Vorstandes
6. Neuwahl der Kassenprüfer
7. Neuwahl des Vereinsvorsitzenden, seines Stellvertreters und der Beisitzer
8. Neue Mitgliedsbeiträge ab 01.01.2026, Staffelung 100,00 €, 140,00 €, 180,00 €
- P A U S E -
9. Zinsentwicklung und Trends am Kapitalmarkt
Stefan Wolff, Direktor MERKUR PRIVATBANK Gelnhausen
10. Neuerungen in 2025 bei Grundsteuer, Miete und Betriebskosten
Wolfgang Reese, Vorsitzender Haus & Grund Gelnhausen e.V.
11. Fernauslesbare Ausstattung zur Verbrauchserfassung von Heizung u. Warmwasser – Was müssen Vermieter veranlassen und beachten?
Klaus Klier, Gebietsleiter Fa. KALO Gelnhausen,
stellv. Vereinsvorsitzender Haus & Grund Gelnhausen e.V.
12. Mitglieder fragen – die Haus & Grund Juristen antworten
13. Sonstiges: Anträge zur Tagesordnung sind bis zum 08.03.2025 an die Geschäftsstelle des Vereins zu richten.
Wolfgang Reese
1. Vorsitzender und Geschäftsführer
Mitgliederinformationen
Unsere Mitglieder erhalten das monatlich erscheinende „Hauseigentümer-Magazin in Hessen“, das Haus & Grund Hessen herausgibt. Darin wird auch die Einladung zur Mitgliederversammlung bekannt gemacht. Der Bezug ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Darüber hinaus versenden wir in der Regel monatlich eine „Mitgliederinformation“ per E-Mail. Wir informieren damit unsere Mitglieder kurz und bündig über das, was uns besonders wichtig erscheint und über Neuigkeiten über Haus & Grund Gelnhausen.
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