Aktuelles

Hier finden Sie aktuelle Informationen über den Verein, Pressemitteilungen und Stellungnahmen. Außerdem finden Sie hier allgemeine Hinweise, die für Sie interessant sein könnten.

Mitgliederinformation 10 - 2023

28.09.2023

 

1. Geschäftsstelle

 

Bitte beachten Sie unbedingt folgende Informationen der Geschäftsstelle:
Die Geschäftsstelle ist am 02.10.2023 (Brückentag) geschlossen.

 

Wegen Abwesenheit von Rechtsberatern kann in der Zeit vom 09.10. bis 27.10.2023 einschließlich nur eine eingeschränkte Rechtsberatung stattfinden.


Frau Hochheim ist aus dem Team der Geschäftsstelle zum 31.08.2023 ausgeschieden. Betriebskostenabrechnungen werden zurzeit ausschließlich von Frau Brütt und Frau Geiger erstellt.


Bereits seit dem 01.06.2022 ist die Geschäftsstelle im Uferweg 40 - 42 in Gelnhausen ansässig. Wir bitten unbedingt darum, bei Schriftverkehr diese Anschrift zu verwenden, da ein Postnachsendeauftrag nicht mehr besteht.

 

2. Rechtsprechung

 

Wieder einmal hat der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Entscheidung vom 13.09.2023 - VIII ZR 109/22 eine mieterfreundliche Entscheidung getroffen. Es ging um den Anspruch eines Mieters auf Gestattung der Gebrauchsüberlassung an einen Dritten (Untervermietung) im Falle einer Einzimmerwohnung. Diesen Anspruch hat der BGH bejaht, weil im entschiedenen Falle der Mieter für die Dauer seiner berufs-bedingten Abwesenheit einen Teil der Wohnung untervermieten wollte und der Mieter seinen Gewahrsam an der Wohnung nicht vollständig aufgegeben habe, weil er persönliche Gegenstände in der Wohnung belassen habe und auch einen Wohnungsschlüssel zum Zwecke des Zugriffs erhalten habe. Dazu kam der Wille des Mieters, die Wohnung nur für die Zeit seines Auslandsaufenthaltes teilweise einem Dritten zu überlassen.

 

 

3. Expertentipps

 

Es wird höchste Zeit, die Betriebskostenabrechnungen für das Abrechnungsjahr 2022 fertigzustellen. Bitte beachten Sie, dass Aufträge zur Erstellung der Betriebskostenabrechnungen nur noch bis zum 31.10.2023 (Ausschlussfrist) vom Verein angenommen werden.

 

4.  Gebäudeenergiegesetz - Heizungsgesetz

 

Das Gesetz wurde mit der Regierungsmehrheit im Parlament verabschiedet. Es ist noch nicht vom Bundesrat bestätigt worden und der Bundespräsident muss das Gesetz noch unterzeichnen. Es soll zum 01.01.2024 in Kraft treten. Ob es noch Änderungen geben wird, bleibt abzuwarten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie mit den Mitgliederinformationen 11 und 12-2023.

 


5. Inflation

 

Gegen die andauernde hohe Inflationsrate wird nichts Wesentliches unternommen, im Gegenteil: Ab 01.11.2023 werden die Mautgebühren massiv erhöht, ab 01.01.2024 ebenso der CO2 – Preis und die Mehrwertsteuer soll sowohl bei den Energiepreisen als auch im Gaststättengewerbe wieder auf 19 Prozent steigen. Offensichtlich braucht unser Staat wieder mehr Geld!

 

 

6. Landtagswahlen am 08.10.2023 in Hessen und in Bayern

 

Machen Sie unbedingt von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und gehen Sie zur Wahl oder geben Sie Ihre Stimmen per Briefwahl ab. In einer funktionierenden Demokratie sollte die „Fraktion der Nichtwähler“ letztlich nicht wie in der Vergangenheit die größte Fraktion sein.

 

 

Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

  

Wolfgang Reese
1. Vorsitzender und Geschäftsführer

Neue Anschrift der Geschäftsstelle

13.06.2022

 

Die Geschäftsstelle befindet sich nach dem erfolgten Umzug nun im Hause:

 

Uferweg 40 - 42, 63571 Gelnhausen.

 

Persönliche Beratungstermine auf der Geschäftsstelle sollten nach wie vor die Ausnahme bleiben. Gerne beraten wir Sie telefonisch.

 

Für einen Beratungstermin in Präsenz ist eine vorherige Vereinbarung zwingend erforderlich.

 

Auch für die telefonische Beratung ist eine Terminvereinbarung nötig. Wir rufen Sie unter der bei der Vereinbarung des Beratungstermins mitgeteilten Telefonnummer zurück.

 

Zur Terminvereinbarung erreichen Sie die Geschäftsstelle montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 06051 3617.

 

Außerhalb der Bürozeiten schreiben Sie uns eine E-Mail-Nachricht (info@hug-gelnhausen.de), einen Brief oder eine Telefax-Nachricht (06051 18293). Wir nehmen sodann Kontakt mit Ihnen auf.

 

Unterlagen (z.B. den Mietvertrag, die Korrespondenz) überlassen Sie uns bitte als PDF-Datei, als Kopie oder per Telefax.


Unsere erneute Bitte: Wenn Sie für Beratungstermine Unterlagen per E-Mail übersenden, dann bitte ausschließlich im PDF-Format!

Mitgliederinformationen

Unsere Mitglieder erhalten das monatlich erscheinende „Hauseigentümer-Magazin in Hessen“, das Haus & Grund Hessen herausgibt. Darin wird auch die Einladung zur Mitgliederversammlung bekanntgemacht. Der Bezug ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Darüber hinaus versenden wir in der Regel monatlich eine „Mitgliederinformation“ per E-Mail. Wir informieren damit unsere Mitglieder kurz und bündig über das, was uns besonders wichtig erscheint und über Neuigkeiten über Haus & Grund Gelnhausen.

 

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