Hier finden Sie aktuelle Informationen über den Verein, Pressemitteilungen und Stellungnahmen. Außerdem finden Sie hier allgemeine Hinweise, die für Sie interessant sein könnten.
08.03.2023
1. Geschäftsstelle
Der Einzug der Mitgliedsbeiträge 2023 über die SEPA-Lastschriftmandate konnte wegen nicht vorhersehbarer technischer Probleme nicht vollständig erfolgen. In den nächsten Tagen erfolgt daher ein weiterer Einzug bei den bisher nicht berücksichtigten Mitgliedern. Leider hat die Geschäftsstelle auch dieses Jahr wieder völlig unnötigen Arbeitsaufwand mit Rücklastschriften, weil trotz mehrfacher Bitte Änderungen in der Bankverbindung von Mitgliedern nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilt worden sind.
Der Verein hat ab 01.03.2023 Frau Bettina Becker-Brütt als neue Bürokraft eingestellt, da Frau Duschl-Maaß zukünftig dem Verein nur noch im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung zur Verfügung steht und im Wesentlichen die Bearbeitung der Mitgliedschaften in bewährter Weise fortführt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sowohl die Begründung als auch die Beendigung (Kündigung) der Mitgliedschaft im Verein nur durch Vorlage der unterzeichneten schriftlichen Unterlagen satzungsgemäß möglich ist. Sie wollen daher unbedingt davon absehen, die Beendigung der Mitgliedschaft, die jeweils zum Jahresende möglich ist, per E‑Mail zu erklären, da dieses unzulässig ist. Die Satzung des Vereins kann jederzeit auf unserer Homepage www.hug-gelnhausen.de eingesehen werden.
Am 17.02.2023 konnten der Vereinsvorsitzende Reese, sein Stellvertreter Herr Klier sowie der Rechtsberater des Vereins Herr Schäfer erneut den Geschäftsführer des Landesverbandes Hessen Herrn Ehrhardt und Herrn Bürgermeister Glöckner von der Stadt Gelnhausen auf der Geschäftsstelle begrüßen. Erörtert wurden in erster Linie die Situation betreffend fehlenden Wohnraum in Gelnhausen und im Main-Kinzig-Kreis sowie die laufenden Projekte in Gelnhausen, insbesondere die Stadthalle, die nun endlich saniert werden soll. Ein umfassender Bericht über das Treffen folgt noch nach.
2. Informationen aus der Mitgliederberatung
Soweit zwischenzeitlich Grundsteuermessbetragsbescheide den Mitgliedern zugehen, erfolgt keine steuerrechtliche Beratung über die Vereinsjuristen. Bitte prüfen Sie die Bescheide auf Fehler zum Beispiel hinsichtlich eingesetzter Flächen. Es gibt zurzeit auch keine grundsätzliche Empfehlung, gegen die Bescheide Einspruch einzulegen. Dieses betrifft nur das hessische Modell. Der Landesverband wird nach derzeitigem Stand keine Musterklage führen. Anders der Zentralverband von Haus & Grund Deutschland, der gegen das Bundesmodell und das Modell in Baden-Württemberg mit einer Musterklage vorgehen will.
Wir weisen erneut darauf hin, dass das zum 01.01.2023 in Kraft getretene Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten bei Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2022 noch keine Rolle spielt. Es gilt nur für Abrechnungszeiträume, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen. Bitte sehen Sie daher derzeit von Rückfragen auf der Geschäftsstelle ab!
3. Neue Aufnahmegebühr und Serviceentgelte
Der Vorstand hat einstimmig auf seiner Sitzung am 10.02.2023 im Hinblick auf die hohe Inflation und Energiekostensteigerungen, die auch den Verein nachhaltig betreffen, Folgendes beschlossen:
Ab 01.05.2023 beträgt die Aufnahmegebühr 80 Euro.
Ab 01.05.2023 gelten folgende Serviceentgelte (Bruttobeträge): Erstellung von Mietverträgen für Wohnräume je Vertrag: 90 Euro - Erstellung von Mietverträgen für gewerblich oder beruflich genutzte Räume je Vertrag: 110 Euro - Korrespondenz mit Mietern und deren Interessenvertretern, Behörden, Nachbarn und anderen Personen, Formulierung von Vertragsänderungen, Mieterhöhungen und Kündigungen, Erstellung von Betriebskostenabrechnungen je Stunde, mindestens jedoch im Einzelfall: 70 Euro
Hinzu kommen Fahrt, Porto und Zustellkosten in tatsächlicher Höhe zuzüglich
19 Prozent Mehrwertsteuer. Um entsprechende Beachtung wird gebeten.
Auf der nächsten Jahreshauptversammlung des Vereins, die im Monat Juni stattfinden soll, wird zwangsläufig auch eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge ab 01.01.2024 zur Abstimmung vorgeschlagen werden.
Bleiben Sie gesund, zuversichtlich und unterstützen Sie durch Ihre Mitgliedschaft die Ziele und Belange von Haus & Grund zur Abwehr unsinniger politischer Vorhaben betreffend Heizungserneuerung und anderer Maßnahmen (Verbote).
Wolfgang Reese
1. Vorsitzender und Geschäftsführer
13.06.2022
Die Geschäftsstelle befindet sich nach dem erfolgten Umzug nun im Hause:
Uferweg 40 - 42, 63571 Gelnhausen.
Persönliche Beratungstermine auf der Geschäftsstelle sollten nach wie vor die Ausnahme bleiben. Gerne beraten wir Sie telefonisch.
Für einen Beratungstermin in Präsenz ist eine vorherige Vereinbarung zwingend erforderlich.
Auch für die telefonische Beratung ist eine Terminvereinbarung nötig. Wir rufen Sie unter der bei der Vereinbarung des Beratungstermins mitgeteilten Telefonnummer zurück.
Zur Terminvereinbarung erreichen Sie die Geschäftsstelle montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 06051 3617.
Außerhalb der Bürozeiten schreiben Sie uns eine E-Mail-Nachricht (info@hug-gelnhausen.de), einen Brief oder eine Telefax-Nachricht (06051 18293). Wir nehmen sodann Kontakt mit Ihnen auf.
Unterlagen (z.B. den Mietvertrag, die Korrespondenz) überlassen Sie uns bitte als PDF-Datei, als Kopie oder per Telefax.
Unsere erneute Bitte: Wenn Sie für Beratungstermine Unterlagen per E-Mail übersenden, dann bitte ausschließlich im PDF-Format!
Unsere Mitglieder erhalten das monatlich erscheinende „Hauseigentümer-Magazin in Hessen“, das Haus & Grund Hessen herausgibt. Darin wird auch die Einladung zur Mitgliederversammlung bekanntgemacht. Der Bezug ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Darüber hinaus versenden wir in der Regel monatlich eine „Mitgliederinformation“ per E-Mail. Wir informieren damit unsere Mitglieder kurz und bündig über das, was uns besonders wichtig erscheint und über Neuigkeiten über Haus & Grund Gelnhausen.
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