Aktuelles

Hier finden Sie aktuelle Informationen über den Verein, Pressemitteilungen und Stellungnahmen. Außerdem finden Sie hier allgemeine Hinweise, die für Sie interessant sein könnten.

Mitgliederinformation 01 – 2026

Gelnhausen, 12.01.2026

 

 

1.     Geschäftsstelle

 

Auch im neuen Jahr 2026 sind wir wieder für Sie ihr zuverlässiger Ansprechpartner in allen Fragen das Eigentum betreffend. Unser Motto gilt fort: Wir geben guten Rat, gerne auch vorher!

Die Mitgliedsbeiträge 2026 sind per Rechnung bereits denjenigen Mitgliedern zuge-gangen, die kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben.

Der Einzug über das SEPA-Lastschriftmandat erfolgt ab Mittwoch, 11.02.2026.

Bitte teilen Sie uns unbedingt bis spätestens 31.01.2026 Änderungen Ihrer Konto-verbindung mit, da es ansonsten zu vermeidbaren Kosten und unnötigem Arbeitsauf-wand kommt.

Auch im Jahr 2026 erneut der Hinweis: Alle Unterlagen, die Sie uns für Beratungen oder Betriebskostenabrechnungen per E-Mail übersenden, bitte nur im PDF-Format übermitteln, andernfalls eine Bearbeitung nicht erfolgen kann.

 

2.     Rechtsprechung

 

Mit Urteil vom 08. Januar 2026 – III ZR8/25 – hat der für das Dienstvertragsrecht zuständige III Zivilsenat des Bundesgerichtshofs eine Klausel für unwirksam erklärt, nach der die Mindestlaufzeit bei Glasfaserverträgen erst mit der Freischaltung des Anschlusses beginnt. Die Revision des beklagten Anbieters wurde zurückgewiesen und das Urteil der Vorinstanz bestätigt.

Offensichtlich ist es unter Anbietern die gängige Praxis, dass die Vertragslaufzeit erst mit der Freischaltung des Glasfaseranschlusses und nicht bei Vertragsabschluss beginnt.

Dieses ist offenkundig ein Verstoß gegen die gesetzliche Höchstlaufzeit für Telekommunikationsverträge. Nach der Rechtsprechung des BGH beginnt die Laufzeit bei Vertragsabschluss und nicht erst bei der Leistungserbringung. Dieses Urteil bringt insoweit also Rechtsicherheit für Kunden beim Glasfaserausbau.

 

 

3.     Betriebskosten 2025

 

Sie haben hoffentlich zum Jahresende Ihre Zähler für Gas, Wasser, Allgemeinstrom abgelesen und insbesondere auch den Stand des Öltanks festgehalten. Soweit erforder-lich haben Sie die Daten an die Versorger übermittelt.

Wir empfehlen aus unserer langjährigen Praxis, dass Sie Ihre Jahresabrechnung 2025 umgehend nach Vorlage aller Abrechnungen der Versorger etc. erstellen bzw. über den Verein erstellen lassen. Nur bei Vorlage einer Jahresabrechnung kann auch die Vorauszahlung erhöht werden. Auch für 2025 ist in den meisten Fällen mit nicht  unerheblichen Nachzahlungen auf Grund der gestiegenen Energiepreise etc. zu rechnen. Je später Sie die Abrechnung erstellen, desto weniger wirkt eine Erhöhung Ihrer Vorauszahlungen für das laufende Kalenderjahr 2026.

 

 

4.    Expertentipp

 

Der mehrtätige Stromausfall in Berlin zeigt, wie anfällig die Infrastruktur ist. Sie sollten daher unbedingt entsprechende Vorsorge treffen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe BBK hat hierzu die Broschüre : Vorsorgen für Krisen und Katastrophen nebst einer Checkliste veröffentlicht. Sie können über die Web-Seite www.bbk.bund.de Broschüre und Checkliste herunterladen bzw. die Broschüre auch kostenfrei bestellen.

 

Bleiben Sie auch im neuen Jahr zuversichtlich und gesund.

 

Reese

Vorsitzender

Mitgliederinformationen

Unsere Mitglieder erhalten das monatlich erscheinende „Hauseigentümer-Magazin in Hessen“, das Haus & Grund Hessen herausgibt. Darin wird auch die Einladung zur Mitgliederversammlung bekannt gemacht. Der Bezug ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Darüber hinaus versenden wir in der Regel monatlich eine „Mitgliederinformation“ per E-Mail. Wir informieren damit unsere Mitglieder kurz und bündig über das, was uns besonders wichtig erscheint und über Neuigkeiten über Haus & Grund Gelnhausen.

 

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