Aktuelles
Hier finden Sie aktuelle Informationen über den Verein, Pressemitteilungen und Stellungnahmen. Außerdem finden Sie hier allgemeine Hinweise, die für Sie interessant sein könnten.
Mitgliederinformation 10 – 2025
Gelnhausen, 01.10.2025
1. Geschäftsstelle
Bitte beachten Sie, dass die Rechtsberatung bis einschließlich 17.10.2025 wegen Abwesenheit von Rechtsberatern (Hessische Herbstschulferien) nur eingeschränkt möglich ist. Vereinbaren Sie rechtzeitig persönliche oder telefonische Beratungen mit der Geschäftsstelle.
Die Frist für die Beauftragung des Vereins mit der Durchführung von Betriebskostenabrechnungen für das Abrechnungsjahr 2024 ist am 30.09.2025 (Ausschlussfrist) abgelaufen. Es werden keine Aufträge mehr angenommen.
2. Rechtsprechung
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs – VIII ZR228/23 – verhandelt zurzeit über die Frage, ob der Vermieter einen Wohnraummietvertrag fristgemäß kündigen kann, wenn der Mieter die Wohnung ohne Untervermietungserlaubnis „gewinnbringend“ untervermietet. Im vorliegenden Fall hat der Mieter aufgrund eines Auslandsaufenthaltes die Wohnung untervermietet. Seine Netto-Kaltmiete belief sich auf monatlich 460,00 €, die Unter-miete beträgt monatlich 962,00 €. Das Amtsgericht Charlottenburg hat die Räumungsklage abgewiesen, das Landgericht Berlin hat der Räumungsklage stattgegeben mit der Begründung, ein Vermieter müsse es einem Mieter jedenfalls nicht ohne Partizipation an dem Ertrag gestatten, mit einer Untervermietung wirtschaftlichen Gewinn zu erzielen. Sobald die Entscheidung des BGH bekannt gegeben ist, werden wir Sie unterrichten. Es ist offensichtliche kein Einzelfall.
3. Expertentipp
Bereits mit Urteil vom 24.05.2017 – 4U269/15 hat das OLG Frankfurt wie folgt entschieden: Übernimmt jemand ein zulassungspflichtiges Handwerk, ohne in die Handwerkerrolle eingetragen zu sein, handelt es sich um Schwarzarbeit. Dieses hat die Nichtigkeit des Vertrages zur Folge. Bevor Sie hier z. B. für Dacharbeiten oder Heizungs- oder Sanitärarbeiten einen Handwerker beauftragen, holen Sie sich nicht nur mindestens 1 Vergleichsangebot ein, sondern lassen Sie sich auch die Eintragung in die Handwerksrolle nachweisen. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass hier Schwarzarbeit vorliegt, mit der Folge, dass die Vergütungsabrede unwirksam ist und Sie auch keine Schadensersatzansprüche haben. Weitere Beratung erhalten Sie im Bedarfsfalle bei Haus & Grund.
4. Wesentliche zu beachtende Änderungen ab 01.10.2025:
Spätestens zum 09.10.2025 müssen die Geldinstitute flächendeckend Echtzeitüberweisungen zulassen und gleichzeitig die Übereinstimmung von Empfängername und eingegebener IBAN überprüfen.
Ab 01.10.2025 ist es wieder erlaubt, Hecken, Büsche und andere Gehölze radikal zu stutzen oder auch zu entfernen.
Am 26.10.2025 erfolgt die Umstellung auf die „Winterzeit“. Die Uhren werden von 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt. Leider ist es bisher nicht gelungen, diesen „Unsinn“ abzustellen.
5. Baukosten als Miettreiber
Nach einer Kurzstudie von Haus & Grund Deutschland sind die Bau- und Bauland-preise in Deutschland drastisch gestiegen, was gravierende Folgen für die Wirtschaftlichkeit eines Neubaus hat. Seit 2010 haben sich die Baupreise um mehr als 80 % und die Baulandpreise sogar um knapp 180 % erhöht. Das bedeutet für private Eigentümer kleiner Mehrfamilienhäuser, dass selbst bei marktüblichen Finanzierungsbedingungen Nettokaltmieten von über 15,00 € pro m² notwendig wären, um kostendeckend zu vermieten. In hochpreisigen Lagen reichen die kalkulierten Werte bis über 36,00 € pro m². Das verdeutlicht, dass der Neubau kleiner Mehrfamilienhäuser unter den derzeitigen Rahmenbedingungen für private Eigentümer kaum noch realisierbar ist. Private Kleinvermieter stellen den Großteil des Mietwohnungsangebots. Die Politik ist gefordert, hier umgehend entgegenzuwirken.
6. Bitte beachten Sie bereits jetzt, dass die Geschäftsstelle des Landesverbandes Haus & Grund Hessen ab Anfang Dezember 2025 nach Darmstadt umziehen wird. Während des Umzugs wird der Landesverband eingeschränkt erreichbar sein. Ab dem Umzug gelten folgende neue Kontaktdaten des Landesverbandes:
Haus & Grund Hessen
Bismarckstr. 29
64293 Darmstadt
Telefon 06151 / 428 690
Telefax 06151 / 428 691
Die bekannten E-Mail-Adressen bleiben unverändert.
Wir wünschen unseren Mitgliedern angenehme Herbstferien. Bleiben Sie nach wie vor gesund und zuversichtlich.
Reese
Vorsitzender
Mitgliederinformationen
Unsere Mitglieder erhalten das monatlich erscheinende „Hauseigentümer-Magazin in Hessen“, das Haus & Grund Hessen herausgibt. Darin wird auch die Einladung zur Mitgliederversammlung bekannt gemacht. Der Bezug ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Darüber hinaus versenden wir in der Regel monatlich eine „Mitgliederinformation“ per E-Mail. Wir informieren damit unsere Mitglieder kurz und bündig über das, was uns besonders wichtig erscheint und über Neuigkeiten über Haus & Grund Gelnhausen.
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