Aktuelles

Hier finden Sie aktuelle Informationen über den Verein, Pressemitteilungen und Stellungnahmen. Außerdem finden Sie hier allgemeine Hinweise, die für Sie interessant sein könnten.

Mitgliederinformation 09 – 2025

Gelnhausen, 03.09.2025

 

 

1.     Geschäftsstelle

 

Erneut müssen wir darauf hinweisen, dass die Begründung und die Beendigung der Mitgliedschaft bei Haus & Grund Gelnhausen e. V. per E-Mail satzungsgemäß nicht erfolgen kann. Beitrittserklärung und Kündigung der Mitgliedschaft müssen im Original mit Unterschrift vorgelegt werden. Unsere Satzung können  Sie jederzeit auf unserer Internetseite www.hug-gelnhausen.de einsehen.

Im Monat September stehen für die Beratung der Mitglieder wieder alle Rechtsberater des Vereins zur Verfügung. Termine sind über die Geschäftsstelle zu vereinbaren und unbedingt einzuhalten. Zu dem jeweils vereinbarten Telefontermin oder persönlichen Termin sind rechtzeitig alle Unterlagen wie zum Beispiel Mietvertrag, Schriftverkehr etc. vorzulegen.

 

 

2.     Rechtsprechung

 

Mit Urteil vom 23.05.2025 – V ZR 36/24 – hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine in der Gemeinschaftsordnung getroffene Vereinbarung, wonach einzelne Wohnungseigentümer die Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung bestimmter Teile des Gemeinschaftseigentums im Bereich Ihres Sondereigentums (im konkreten Fall für die Fenster) zu tragen haben, auch die Beseitigung anfänglicher Baumängel umfasst. Hier ging es um die Beseitigung anfänglicher Baumängel im Sondereigentum. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hatte eine Sonderumlage nach Miteigentumsanteilen zur Beseitigung beschlossen. Hiergegen klagte eine Wohnungseigentümerin mit Erfolg. Das lesenswerte Urteil des BGH macht deutlich, wie entscheidend die Gemeinschaftsordnung für die Kostenverteilung innerhalb einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist. Sie bestimmt nicht nur über laufende Instandhaltungsmaßnahmen, sondern wie nun klargestellt, auch darüber, wer für die Beseitigung anfänglicher Baumängel aufkommen muss.

 

 

3.     Betriebskostenabrechnungen für das Kalenderjahr 2024

 

Wir weisen erneut ausdrücklich darauf hin, dass der Verein nur noch bis zum 30.09.2025 Aufträge zur Erstellung der Betriebskostenabrechnung 2024 annimmt. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist. Wer die Abrechnung 2024 noch nicht erstellt hat und erstellen lassen möchte, soll sich bitte umgehend mit der Geschäftsstelle zu den telefonischen Kontaktzeiten Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr in Verbindung setzen.

 

 

4.      Haus & Grund Deutschland hat seit 23.08.2025 die neue Anschrift Anton-Wilhelm-Amo-Straße 33 in 10117 Berlin. Nach jahrelangem Streit hat das Oberverwaltungs-gericht Berlin verfügt, dass es keine Mohrenstraße mehr gibt. Sie trägt jetzt den Namen eines aus Westafrika stammenden Gelehrten, der mit Berlin eigentlich nichts zu tun hatte. Offensichtlich haben wir keine anderen Sorgen und Probleme zu lösen!

 

 

5.      Schenkungs- und Erbschaftsteuer

 

Nach aktueller Mitteilung des statistischen Bundesamts haben die Finanzverwaltungen in Deutschland im Jahr 2024 Erbschaft- und Schenkungssteuer in Höhe von 13.3 Milliarden Euro festgesetzt. Sie stieg damit gegenüber dem Vorjahr um 12,3 Prozent auf diesen neuen Höchstwert.
Das Land Bayern klagt beim Bundesverfassungsgericht und will klären, inwieweit diese Steuern noch verfassungsgemäß sind. Seit 2008 sind übrigens die Freibeträge nicht mehr erhöht und an die Inflation angepasst worden. Hierüber entscheidet der Bund, die Steuern stehen allerdings den Bundesländern zu und werden von diesen eingezogen.
Wussten Sie schon: Die Steuer wird in Österreich, Tschechien, Norwegen, der Slowakei, Schweden, Estland, Lettland und Zypern nicht mehr erhoben, auch auf Malta, in Rumänien, Israel, Lichtenstein und Russland ist sie abgeschafft worden. Deutschland zählt zu den Ländern, die Erben am höchsten besteuern.

 

 

6.      Neue Mietverträge voraussichtlich ab November 2025

 

Der Mietvertragsausschuss hat erneut am 25.08.2025 getagt und sämtliche Mietver-träge überarbeitet. Diese stehen nach Planung des Landesverbandes ab November 2025 zur Verfügung. Es wird einen neuen Vertrag für Eigentumswohnungen geben.
Sie sollten also keine Mietverträge, die Sie in nächster Zeit nicht benötigen, „horten“. Sobald die Mietverträge in der neuen Fassung zur Verfügung stehen, werden wir Sie informieren.

 

 

 

Bleiben Sie gesund und zuversichtlich.

 

Reese

Vorsitzender

Mitgliederinformationen

Unsere Mitglieder erhalten das monatlich erscheinende „Hauseigentümer-Magazin in Hessen“, das Haus & Grund Hessen herausgibt. Darin wird auch die Einladung zur Mitgliederversammlung bekannt gemacht. Der Bezug ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Darüber hinaus versenden wir in der Regel monatlich eine „Mitgliederinformation“ per E-Mail. Wir informieren damit unsere Mitglieder kurz und bündig über das, was uns besonders wichtig erscheint und über Neuigkeiten über Haus & Grund Gelnhausen.

 

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