Aktuelles

Hier finden Sie aktuelle Informationen über den Verein, Pressemitteilungen und Stellungnahmen. Außerdem finden Sie hier allgemeine Hinweise, die für Sie interessant sein könnten.

Mitgliederinformation 06 - 2025

Gelnhausen, 28.05.2025

 

  1. Geschäftsstelle

    Die Geschäftsstelle ist an den beiden Brückentagen Freitag, 30.05.2025 und Freitag, 20.06.2025 geschlossen. Um Beachtung wird gebeten. Die Rechtsberatung ist ab sofort bis 15.06.2025 nur eingeschränkt möglich, da nur ein Rechtsberater zur Verfügung steht. Nach derzeitigem Stand wird uns ab 01.07.2025 ein weiterer Rechtsberater zur Beratung an Freitagen zur Verfügung stehen. Näheres erfahren Sie mit der Mitgliederinformation für den Monat Juli 2025. Zum letzten Mal: Wenn Sie E-Mails mit Anhängen an die Geschäftsstelle versenden, dann müssen die Anhänge im PDF-Format angehängt sein. Nur dann werden Ihre E-Mails bearbeitet werden können. Eine Kündigung der Mitgliedschaft bei Haus & Grund Gelnhausen e. V. ist satzungsgemäß per E-Mail nicht möglich. Die Satzung können Sie jederzeit unter www.hug-gelnhausen.de einsehen.

  2. Rechtsprechung

    Das Landgericht Hanau hat mit Beschluss vom 24.03.2025 – Aktenzeichen 2 S 43/24 – eine erstinstanzliche Entscheidung des AG Hanau vom 27.05.2024 – Aktenzeichen 34 C 18/23 – bestätigt, mit folgenden Leitsätzen:
    1. Ist dem Mieter die Einsichtnahme in die Belege der Betriebskostenabrechnung bei dem Vermieter zumutbar, stellt die alleinige Aufforderung zur Übersendung von Belegkopien kein wirksames Einsichtnahmeersuchen dar. Das gilt auch dann, wenn der Vermieter freiwillig Belege übersendet.
    2. Für die Frage, ob die Einsichtnahme bei dem Vermieter zumutbar ist, kommt es auf die Entfernung zur Mietwohnung an und nicht auf den Ort, an den der Mieter nach Mietende verzogen ist.
    Im entschiedenen Fall ging es um eine Kautionsabrechnung, bei der mit Ansprüchen aus einer Betriebskostennachzahlung aufgerechnet wurde. Wesentlich sind die Ausführungen dahingehend, wo ein Einsichtsrecht nach Wegzug des Mieters von der Mietsache erfolgt ist. War die Einsichtnahme bei dem Vermieter im laufenden Mietverhältnis zumutbar, so ist der Wegzug des Mieters nach dessen Beendigung für die Frage der Zumutbarkeit nicht relevant, da dieses in seinem eigenen Risiko liegt. Wir empfehlen bei der Abrechnung von Betriebskosten von Anfang an die wesentlichen Belege in Kopie beizufügen, da nach unserer Erfahrung dann erheblich weniger Nachfragen seitens der Mieter erfolgen. Sie als Vermieter haben ja auch nichts zu verbergen. Sie finanzieren die Betriebskosten letztlich vor. Aus diesem Grunde sollten Sie auch immer nach einer Betriebskostenabrechnung, die mit einer Nachzahlung endet, die Vorauszahlungen erhöhen.


  3. Expertentipp

    Bei der Bearbeitung von Betriebskostenabrechnungen stellen wir nach wie vor fest, dass entgegen den gesetzlichen Regelungen in der Heizkostenverordnung in vielen Heizungsanlagen ein Wärmemengenzähler für die Ermittlung des Energieverbrauchs zur Erwärmung von Warmwasser fehlt. Hierauf haben alle Dienstleister bereits seit Jahren hingewiesen. Wärmemengenzähler sind also umgehend nachzurüsten, damit Ihnen keine Kürzungsrechte durch die Mieterseite entgegengehalten werden können. Ebenso erfolgt der Hinweis, dass bei Vermietung bereits bei der Besichtigung ein Energieausweis vorzulegen ist und bei Abschluss eines Mietvertrages der Mieter Anspruch auf die Aushändigung einer vollständigen Kopie hat.


  4. Zentralverbandstag von Haus & Grund Deutschland in Berlin am 14. und 15.05.2025

    Der Vorsitzende hat als Delegierter des Landesverbandes Haus & Grund Hessen am Zentralverbandstag in Berlin teilgenommen. In der Delegiertenversammlung wurde der Vizepräsident des Zentralverbands Haus & Grund Deutschland Herr Alexander Blazek mit Mehrheit wiedergewählt. Im Übrigen kann man festhalten, dass sich auch mit der neuen Regierung nach bisherigem Stand nichts zum Positiven für vermietende Eigentümer bewegen wird, da z. B. die Mietpreisbremse verlängert werden soll und es neue Einschränkungen bei Modernisierungsmieterhöhungen geben soll. Laut Mitteilung des Zentralverbands Haus & Grund Deutschland wurden im Jahr 2024 14,4 Prozent weniger Wohnungen gebaut, errichteten Privatpersonen rund 20 Prozent weniger Neubauwohnungen, besonders betroffen hier Ein- und Zweifamilienhäuser und verlängerte sich die Bauzeit weiter – von der Genehmigung bis zur Fertigstellung vergehen im Schnitt inzwischen 26 Monate. Diese Zahlen sind ein Alarmsignal. Private Bauherren ziehen sich aus dem Wohnungsneubau zurück. Angesichts hoher Bau- und Finanzierungskosten, bürokratischer Hürden und politischer Unsicherheiten droht der Neubau in privater Hand zu kollabieren.

 

Wir wünschen Ihnen ein frohes Pfingstfest und eine angenehme Zeit. Bleiben Sie gesund und positiv.

 

Reese

Vorsitzender

Mitgliederinformationen

Unsere Mitglieder erhalten das monatlich erscheinende „Hauseigentümer-Magazin in Hessen“, das Haus & Grund Hessen herausgibt. Darin wird auch die Einladung zur Mitgliederversammlung bekannt gemacht. Der Bezug ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Darüber hinaus versenden wir in der Regel monatlich eine „Mitgliederinformation“ per E-Mail. Wir informieren damit unsere Mitglieder kurz und bündig über das, was uns besonders wichtig erscheint und über Neuigkeiten über Haus & Grund Gelnhausen.

 

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