Aktuelles
Hier finden Sie aktuelle Informationen über den Verein, Pressemitteilungen und Stellungnahmen. Außerdem finden Sie hier allgemeine Hinweise, die für Sie interessant sein könnten.
Mitgliederinformation 12 - 2024
04.12.2024
1. Geschäftsstelle
Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsstelle des Vereins vom 20.12.2024, 12:00 Uhr bis einschließlich 03.01.2025 geschlossen ist. Ab 06.01.2025, 9:00 Uhr sind wir wieder für Sie da.
Die Mitgliedsbeiträge 2025 werden vom 12. bis 14.02.2025 eingezogen. Im Januar 2025 erfolgt die Rechnungstellung an die Mitglieder, die kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, es entsteht für den zusätzlichen Aufwand eine Gebühr von 5,00 Euro.
2. Rechtsprechung
Der für das Mietrecht zuständige 8. Senat des BGH hat mit Entscheidung vom 23.10.2024 - Aktenzeichen XIII ZR 106/23 - seine Rechtsprechung erneut bestätigt dahingehend, dass ein Ausgleich von Mietschulden innerhalb der Schonfrist nicht die hilfsweise ordentliche Kündigung verhindert. Es sei der eindeutige Wille des Gesetzgebers, dass die Regelung zur Schonfristzahlung bei einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs nur für diese Kündigung gelte und nicht für eine ebenfalls ausgesprochene ordentliche Kündigung. Wir empfehlen daher immer im Falle von Kündigungen wegen Mietzinsrückständen neben der fristlosen Kündigung die hilfsweise ordentliche Kündigung mit auszusprechen. Weitere Beratung erhalten Sie zu dieser Thematik auf der Geschäftsstelle.
3. Expertentipps
Sie sollten zum 31.12. immer die Zähler für Wasser, Strom, Allgemeinstrom, Ölstand etc. ablesen und dokumentieren. Der Einfachheit halber machen Sie doch einfach Fotos von den Zählern.
Wer immer noch keine Wärmemengenzähler zur Ermittlung des Energieverbrauchs an Heizung und für Warmwassererwärmung hat einbauen lassen, sollte das unverzüglich nachholen. Es droht nämlich sonst ein Abzug an den Heiz- und Warmwasserkosten in Höhe von 15 Prozent gemäß § 12 der Heizkostenverordnung.
4. Anpassung der Servicegebühren und Preise
Um die Wirtschaftlichkeit des Vereins sicherzustellen hat der Vorstand auf seiner Vorstandssitzung vom 13.09.2024 beschlossen, ab 01.01.2025 folgende Bruttopreise aufzurufen:
Aufnahmegebühr 100 Euro
Bonitätsauskunft 15 Euro
Erstellung von Mietverträgen für Wohnräume 100 Euro und
Mietverträge für gewerbliche Vermietung 130 Euro
Korrespondenz, Vertragsänderungen, Mieterhöhungen, Kündigungen sowie Erstellung von Betriebskostenabrechnungen 90 Euro pro Stunde.
Auch die Preise für Mietverträge und Zusatzvereinbarungen werden ab 01.01.2025 erhöht. Sie erhalten hierzu rechtzeitig auf der Webseite des Vereins und bei der Mitgliederinformation 01-2025 weitere Informationen.
5. Kostensteigerungen verteuern das Wohnen ab 01.01.2025 massiv
Zum Jahresbeginn steigen nicht nur der CO2-Preis und die Netzentgelte, auf die noch 19 Prozent Mehrwertsteuer zu zahlen sind, sondern auch teilweise massiv die weiteren Betriebskosten wie Versicherungsbeiträge, kommunale Gebühren für Wasser, Kanal und Müll und insbesondere die Grundsteuer. Nach unseren Kenntnissen hält sich der überwiegende Teil der Kommunen nicht an die Vorgaben des hessischen Finanzministeriums sondern haben oder erhöhen die Hebesätze massiv. Das Wohnen wird also für Eigentümer und Vermieter und Mieter immer teurer. Neubau fällt fast vollständig aus. Eine Änderung dieser Tendenzen ist leider nicht in Sicht.
6. Vorankündigung
Die Jahreshauptversammlung des Vereins findet am 22.03.2025, 15:00 Uhr in der Willi-Bechtold-Halle in Gelnhausen-Roth statt. Erwartet werden der Bürgermeister der Stadt Gelnhausen, der Geschäftsführer des Landesverbandes Haus & Grund Hessen sowie Referenten zu aktuellen Themen, die noch rechtzeitig bekannt gegeben werden. Bitte notieren Sie sich diesen Termin unbedingt, denn es stehen auch Neuwahlen des gesamten Vorstands an.
Vorstand und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins wünschen Ihnen, Ihren Familien und Angehörigen ein friedvolles Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr 2025. Bleiben Sie dem Verein auch weiterhin als Mitglied treu.
Wolfgang Reese
1. Vorsitzender und Geschäftsführer
Mitgliederinformationen
Unsere Mitglieder erhalten das monatlich erscheinende „Hauseigentümer-Magazin in Hessen“, das Haus & Grund Hessen herausgibt. Darin wird auch die Einladung zur Mitgliederversammlung bekannt gemacht. Der Bezug ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Darüber hinaus versenden wir in der Regel monatlich eine „Mitgliederinformation“ per E-Mail. Wir informieren damit unsere Mitglieder kurz und bündig über das, was uns besonders wichtig erscheint und über Neuigkeiten über Haus & Grund Gelnhausen.
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Stellungnahmen des Landesverbandes